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acht Jahre ist der Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 ĂĽber der Ostukraine nun her. Gestern hat ein Gericht in Amsterdam drei Angeklagte verurteilt, einer wurde freigesprochen.
Urteil zum MH17-Abschuss: Lebenslänglich für drei Angeklagte
Beim Abschuss des Flugzeugs MH17 starben 298 Insassen, darunter 80 Kinder. Abgeschossen wurden sie von einer Buk-Rakete aus dem bereits damals schon russisch besetzten Gebiet in der Ukraine. Gegen die Angeklagten wurde aber in Abwesenheit verhandelt – russische Behörden haben ihre Auslieferung verweigert.
Ein Angeklagter, Oleg Pulatow, hat sich von seinen Anwälten vertreten lassen, erschien aber nie vor Gericht. Er wurde freigesprochen, da seine Mitverantwortung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Haupttäter sei der Russe Igor Girkin. Er war einst der selbst ernannte Verteidigungsminister der nun von Russland anerkannten „Volksrepublik Donezk“.
Girkin sowie die beiden anderen Angeklagten wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten die Buk-Rakete angefordert und den Abschuss verantwortet. Allerdings stellte das Gericht auch die Verantwortung der russischen Institutionen und Machthaber in Russland im Jahr 2014 fest. Sie hatten die volle Kontrolle über die Separatisten in der Ostukraine. Dennoch scheint es bisher ungewiss, dass die Täter ihre Strafe antreten müssen – sie befinden sich weiterhin in Russland oder in russisch besetzten Gebieten in der Ukraine. Die Deutsche Welle berichtet. Link
Ein Urteil mit Leerstellen
Zur Drohserie „NSU 2.0“ gab es gestern ebenfalls ein Urteil. Von 2018 bis 2021 erreichten vor allem Prominente und Personen des öffentlichen Lebens Drohschreiben – meist Personen, die sich vor allem engagiert gegen Rassismus einsetzen, beispielsweise Linken-Chefin Janine Wissler oder Comedian Jan Böhmermann.
Alexander M. soll die Drohbriefe ĂĽber Jahre verschickt haben. DafĂĽr soll er nun fĂĽr fĂĽnf Jahre und zehn Monate in Haft. In mehr als 100 Schreiben gab es Beleidigungen und Todesdrohungen. Das Brisante dabei: Teils waren die Drohbriefe auch mit privaten Daten versehen. Daten, die zuvor in Polizeirevieren in Frankfurt am Main, Wiesbaden oder Berlin abgerufen wurden.
Die Richterin sieht keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Nur ist Alexander M. selbst nicht Polizist. Er ist ein vorbestrafter, langzeitarbeitsloser, alleinstehender Informatiker. Für die Betroffenen gibt es noch viele ungeklärte Fragen. Sie haben den Verdacht, dass auch Polizisten an der Drohserie beteiligt waren und fordern weitere Ermittlungen. Die taz berichtet. Link
Ikea made in Belarus
Das internationale Journalist:innen-Kollektiv We Report hat im Auftrag der französischen Zeitung Disclose monatelang zu Ikeas Geschäften in Belarus recherchiert. Diverse Partnermedien präsentieren nun das Ergebnis: Ikea bezog Materialien, bei deren Herstellung Zwangsarbeit belarussischer Häftlinge zum Einsatz kam.
Das sei das Ergebnis nach einer Recherche mit Hunderten Dokumenten und Interviews mit Dutzenden Zeugen. Bei den Dokumenten handelt es sich um Schuldnerlisten, die von den belarussischen Strafkolonien auf ihren Internetseiten veröffentlicht wurden – sie machten daraus also kein Geheimnis.
Laut den Recherchen unterhielt etwa die Hälfte der groĂźen belarussischen Zulieferer fĂĽr Ikea in den letzten zehn Jahren Verbindungen zu Strafkolonien. Im Lastenheft von Ikea wird versichert, dass sie bei der Produktion der Ware weder auf „Zwangsarbeit“ noch auf „Gefängnisarbeit“ zurĂĽckgreifen. Die Zusammenarbeit von Ikea mit dem Land Belarus begann offiziell im Jahr 1999. Die gesamte Recherche gibt es in einem Longread bei der taz. Link
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