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im dritten Cum-Ex-Strafprozess vor dem Landgericht Bonn gab es eine überraschende Wende: Ein angeklagter Banker hat gestanden.
Früherer Warburg-Banker legt Geständnis ab
Im Cum-Ex-Skandal hatten sich Banker, Berater und Aktienhändler insgesamt geschätzte zwölf Milliarden Euro an Steuern vom Staat erstatten lassen, die sie nie gezahlt haben. Im dritten Strafprozess, der aktuell vor dem Landgericht Bonn stattfindet, geht es um einen Schaden von 109 Millionen Euro. Angeklagt ist ein Banker der Privatbank MM Warburg.
Und der Banker legt ein Geständnis ab. Laut seiner Aussage habe er sich die Vorgänge und Ereignisse immer wieder schöngeredet, um sein damaliges Handeln zu rechtfertigen. Der Banker war der einstige Geschäftsführer einer Warburg-Tochter in Luxemburg und ist der erste Akteur, der ein Geständnis ablegt. Die anderen angeklagten oder beschuldigten Warburg-Banker haben bisher jegliche Schuld bestritten.
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass er sich selbst nach den neuen Regeln durch den Gesetzgeber 2009 nichts dabei dachte. Er hielt sie lediglich für „Leitplanken“, die der Gesetzgeber habe setzen wollen. Das führte zu einer Schelte des Richters, er glaubte dem Angeklagten nicht: „Erzählen Sie uns nichts, was nicht stimmt! Erzählen Sie uns, wie es war! Was sollen wir denn denken? Das ist nicht plausibel.“ – er brach die Befragung ab. Scheinbar habe diese Botschaft gewirkt, denn sie führte zum Geständnis des Angeklagten. Die Tagesschau berichtet. Link
Die Schuld des Anwar R.
Ende April 2020 begann der Prozess, in welchem Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist. Unstrittig ist, dass er 17 Jahre lang beim syrischen Geheimdienst gearbeitet habe. Unter anderem als Ermittlungsleiter in der Abteilung 251. In dem zugehörigen Gefängnis der Abteilung sollen zwischen April 2011 bis September 2012 systematisch Tausende Menschen inhaftiert und gefoltert worden sein. Manche sind auch an den Folgen gestorben.
Dass es überhaupt zu einem solchen Prozess kommen kann, liegt am Weltrechtsprinzip im deutschen Völkerstrafgesetzbuch. Es ist der erste Prozess dieser Art weltweit. Eigentlich gehören die Verbrechen in Syrien vor den Internationalen Strafgerichtshof. Das haben Russland und China aber mit ihrem Veto-Recht im UN-Sicherheitsrat verhindert.
Daher bleibt es bei der nationalen Justiz. Im Auftrag der Bundesanwaltschaft Syrien ermittelt das Bundeskriminalamt bereits seit gut zehn Jahren gegen einzelne Personen. Anwar R. desertierte, kam nach Deutschland und wurde schließlich an seiner Meldeadresse von der Polizei angetroffen. Seit Prozessbeginn berichten Überlebende von überfüllten Zellen, in denen man nur im Stehen schlafen konnte, von Stößen mit dem Kopf gegen die Wand, sodass man ohnmächtig wurde und weiteren Gräueltaten. Die taz berichtet. Link
MAD ermittelt gegen zwei weitere Soldaten
Ende Dezember 2021 hatte der Oberfeldwebel Andreas O. auf einer Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung eine Art Ultimatum gesetzt, wortwörtlich sagte er: „Eure Leichen wird man auf den Feldern verstreuen.“. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ermittelte gegen den Soldaten.
Laut Recherchen von BR und tagesschau.de ermittelt das MAD auch gegen mindestens zwei weitere Bundeswehr-Soldaten. Ein Gebirgsjäger veröffentlichte auf Telegram eine siebenminütige Sprachnachricht und sprach von einem „Endkampf“ und außerdem: „Die Zionisten ziehen aus dem Hintergrund immer noch die Fäden.“. Nach den Informationen von BR und tagesschau.de ist der Hauptfeldwebel im Bataillon 231 eingesetzt, dort hatte auch Andreas O. seinen Dienst.
Einen weiteren Fall soll es laut den Recherchen am Luftwaffenstützpunkt Erndtebrück geben. Auch dieser Soldat kommunizierte auf Telegram. Er schrieb, dass er ein Anhänger der Verschwörungsideologie „QAnon“ sei. Zur selben Zeit wurde er zur Kontaktverfolgung beim Kreisgesundheitsamt abkommandiert. Seine Ansichten teilten in der Truppe aber scheinbar die Wenigsten – ein Hauptfeldwebel habe ihm einen Aluhut gebastelt. Die Tagesschau berichtet. Link
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