Hey Entdecker:in,
für die Finanzierung von Corona-Hilfen, Kurzarbeitsgeldern und Zuschüssen für Corona-Maßnahmen baut die EU sich zu einem der größten Herausgeber von Anleihen in Europa auf. Für die deutsche Finanzierungssituation könnte das auch Nachteile haben.
Schuldenkönig EU
Es soll ein Corona-Fonds entstehen, darin sollen Hilfsgelder für die Corona-Pandemie gebündelt werden. Bis Ende 2026 sollen aus diesem Topf bis zu 806 Milliarden Euro Schulden über Anleihen am Kapitalmarkt aufgenommen werden.
Den deutschen Bundesanleihen bescheinigen Rating-Agenturen eine Top-Bonität, Investoren kommen bei einem entsprechend sicherem Kauf von Staatsanleihen daher bisher nicht um Deutschland herum. Für die Anleihen der EU müssen jedoch ebenso attraktive Konditionen geboten werden.
Bevor der Corona-Fonds jedoch gefüllt werden kann, müssen die Mitgliedsstaaten einen sogenannten Eigenmittelbeschluss erlauben, quasi die Erlaubnis zum Schuldenmachen für die EU. In Deutschland muss dafür noch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht abgewartet werden. Die Süddeutsche Zeitung berichtet. Link
Johnson & Johnson verschiebt Impfstart in Europa
Zugelassen ist der Impfstoff von Johnson & Johnson in Europa bereits seit Mitte März. Die erste Impflieferung wird sich nun aber noch verschieben.
Nach möglichen Nebenwirkungen verzögert Johnson & Johnson die ersten Lieferungen nach Europa. In den USA wurde bei sechs Menschen zwischen sechs uns 13 Tagen nach der Impfung Sinusvenenthrombosen festgestellt – ähnliche Fälle wie beim Wirkstoff von AstraZeneca.
Die US-Gesundheitsbehörde CDC hat einen vorübergehenden Impfstopp empfohlen, in Deutschland hat das Paul-Ehrlich-Institut noch keine finale Einschätzung abgegeben. Die Tagesschau berichtet. Link
Was bedeuten die neuen Regeln im Infektionsschutzgesetz?
Vor 16 Tagen gab Angela Merkel bei Anne Will bekannt, dass sie bei stetig steigenden Infektionszahlen nicht weiter tatenlos zusehen wird. So geschehen und verkündet ist das nun gestern in einer Pressekonferenz. Laut Merkel müsse die Pandemiepolitik stringenter und konsequenter werden.
Dazu wird das Infektionsschutzgesetz um einen neuen Paragrafen erweitert. Bisher regelt Paragraf 28a allgemeine Schutzmaßnahmen. Neu hinzu kommt nun Paragraf 28b, darin wird die Notbremse mit aufgenommen. Bei einer Inzidenz von über 100 je Landkreis oder kreisfreier Stadt gelten dann bundeseinheitliche Regelungen.
Geplant war, dass der Bundestag die Änderung in dieser Woche noch abschließend berät. Die dafür nötige Zweidrittelmehrheit kam dabei aber nicht zustande. Daher wird es nun in einer Beschlussvorlage für kommenden Mittwoch geplant – mit Kritik seitens der Ärzteschaft. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Link
Was es sonst noch zu entdecken gibt:
Ukraine: Im schlimmsten Fall will Russland wirklich Krieg. Zeit
Trotz Pandemie: Olympisches Komitee schließt kurzfristige Absage der Spiele in Tokio aus. FAZ
Polizeigewalt in den USA: Was bleibt, ist die Wut. taz
Im Straflager: „Nach dem Besuch bei Alexej sorge ich mich noch mehr um ihn“. Spiegel
Hightech: The Long Boom. brand eins
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