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damit der Ausbau von Windkraftanlagen schneller und einfacher funktioniert, sollen einige bislang nötige Umweltschutzprüfungen entfallen. Die Änderungen sollen nun im Bundestag eingebracht werden.
Kabinett will Ausbau von Windanlagen vereinfachen
Die Ampel soll dem neuen Vorschlag bereits via Umlaufverfahren zugestimmt haben. Neben Prüfungen zur Umweltverträglichkeit sollen in vielen Fällen auch artenschutzrechtliche Prüfungen künftig nicht mehr nötig sein.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sei der Artenschutz aber dennoch wichtig, dieser soll bleiben. Voraussetzung, dass die weiteren Prüfungen entfallen können, ist eine nötige „strategische Umweltprüfung“.
Der Artenschutz solle dabei „materiell gewahrt“ bleiben, beispielsweise durch finanzielle Ausgleichszahlungen. Neben der Windenergie soll das neue Gesetz auch den Ausbau von Solaranlagen und Wärmepumpen beschleunigen. Die Tagesschau berichtet. Link
Wachstumsaussichten für Weltwirtschaft hellen sich etwas auf
In der neuesten Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) gebe es „positive Überraschungen“. Im Herbst ging der IWF noch von einer globalen Rezession aus. Inzwischen gehe man von einem Wachstum für dieses Jahr von 2,9 Prozent aus.
Damit verlangsamt sich zwar das Wachstum gegenüber dem Vorjahr (3,4 Prozent), doch es komme nicht zur Rezession. Laut IWF-Chefvolkswirt Pierre-Olivier Gourinchas kommen die positiven Überraschungen vor allem aus der „unerwartet hohen Widerstandsfähigkeit“ einiger Länder sowie der Abkehr Chinas von der Null-Covid-Strategie.
Für das Jahr 2024 erwarte man laut Bericht ein weltweites Wachstum von 3,1 Prozent. Für die Eurozone soll es laut IWF in diesem Jahr ein Plus von 0,7 Prozent geben, für Deutschland 0,1 Prozent. Die FAZ berichtet. Link
Solidaritätszuschlag 2020 und 2021 laut Bundesfinanzhof rechtmäßig
Ein Ehepaar hat gegen den Solidaritätszuschlag geklagt. Aus deren Sicht sei der Zuschlag inzwischen aus zweierlei Gründen verfassungswidrig: Erstens wurde der ursprüngliche Zweck geändert und zweitens soll die neue Form des Solidaritätszuschlags ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz darstellen.
Der Bundesfinanzhof sieht das anders und wies die Klage ab. Ursprünglich wurde der Soli eingeführt, um zusätzliche Kosten durch die Wiedervereinigung mitzufinanzieren. Seit 2021 gibt es aber neue Regeln. So wurde die Grenze beim Einkommen so weit angehoben, dass der Soli für 90 Prozent der steuerpflichtigen Personen entfällt.
Übrig bleibt der Soli für die einkommensstärksten zehn Prozent, im Jahr 2021 stieg die Grenze auf ein Bruttoeinkommen von 62.603 Euro pro Jahr. Zuletzt brachte der neue Soli elf Milliarden Euro an Steuereinnahmen ein. Eingeführt wurde der neue Solidaritätszuschlag unter dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz. Der heutige Finanzminister Christian Lindner wirbt für die komplette Abschaffung. Alle wichtigen Fragen und Antworten dazu beantwortet Deutschlandfunk in einem FAQ. Link / FAQ
Was es sonst noch zu entdecken gibt:
Russlands Krieg gegen die Ukraine: Biden sagt nein zu F-16-Jets, Lula will mit China vermitteln. Spiegel
Druck auf Finanzministerium: Bundesrechnungshof fordert ultimativ Ende von Vergünstigungen bei Kfz-Steuer. Spiegel
Abgabefrist endet: Grundsteuererklärung bis heute fällig. Tagesschau / FAQ
Korruption in der Ukraine: Offensive an der zweiten Front. Zeit
Immobilienbranche in China: Frisches Geld für den leidenden Immobiliensektor. Zeit
Schneller schlau: Arbeitszeit ist Geld – aber wie viel? FAZ
WDR und Klamroths Beziehung: Hart unfair. taz