
Hey Entdecker:in,
in Deutschland gilt der Mindestlohn und Zwangsarbeit ist verboten. Das sind zumindest die Regeln für die meisten Menschen in Deutschland. In deutschen Gefängnissen sieht das schon anders aus.
„Made in Germany“ – Wer von der Arbeit in Gefängnissen profitiert
Zwangsarbeit ist in Deutschland verboten. Artikel 12 des Grundgesetzes sieht aber eine Ausnahme vor: „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“ Und viele Bundesländer machen davon Gebrauch.
Die Insassen, welche zur Arbeit gezwungen werden, haben auch keinen Anspruch auf Mindestlohn, eine Anrechnung auf ihre Rente oder die Möglichkeit, eine Gewerkschaft zu wählen. Sie erhalten für ihre Arbeit laut Gesetz einen Stundensatz von ein bis drei Euro. Die Arbeit soll den Gefangenen aber auch eine Art von Struktur geben und ist ein Teil der Resozialisierung.
Die Arbeit können die Gefängnisse aber nur verteilen, wenn es Aufträge von Unternehmen gibt. Correctiv hat alle Landesjustizministerien mittels des Informationsfreiheitsgesetzes angefragt, welche Unternehmen Gefangene für sich arbeiten lassen und zu welchen Bedingungen. Die Behörden versuchen teils, die Auskunft nicht zu erteilen, daher kam es für diese Recherche auch bereits zu Auseinandersetzungen vor Gericht. Die gesamte Recherche und eine Liste der beteiligten deutschen Unternehmen gibt es bei Correctiv. Link
Umweltverbände fordern Umdenken bei Wiederaufbau
Laut der Deutschen Umwelthilfe befindet sich der Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten der Flutkatastrophe auf einem „fatalen Irrweg“. Anstatt die Gebäude wieder an selber Stelle aufzubauen, sei es wichtig, den Flüssen mehr Raum zu geben. Gebäude sollen woanders wieder errichtet werden.
Andernfalls berge es die Gefahr, dass beim nächsten Hochwasser wieder alles zerstört werden kann. Außerdem seien mehr Grünflächen und unversiegelte Flächen in Städten nötig. Diese könnten bei einer Flut mehr Wasser aufnehmen.
Auch der Naturschutzbund Deutschland fordert ein Umdenken. Laut Aussage des Nabu stehen nur noch ein Drittel der Überflutungsflächen in Deutschland zur Verfügung, die restlichen Flächen sind zugebaut. Die Tagesschau berichtet. Link
Elementarschäden-Versicherung: So berechnen Sie Ihr Wohnrisiko
Bilder von zerstörten Häusern in der Flutkatastrophe lassen einige darüber nachdenken, wie gut sie in solch einer Katastrophe selbst abgesichert sind. Für Schäden durch Flutkatastrophen kann man sich durch Elementarschäden-Versicherungen zumindest teilweise finanziell absichern.
Die Beiträge für solche Versicherungen werden unter anderem durch ein Zonierungssystem mit berechnet. Das System soll für einzelne Regionen die Gefahr für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen sichtbar machen. 21 Millionen Adressen sind in der Datenbank vorhanden.
Dabei wird zwischen Risikozone 1 bis Risikozone 4 unterschieden. In der ersten Gruppe tritt ein Hochwasser statistisch gesehen seltener als einmal alle 200 Jahre auf – in Gruppe 4 soll es statistisch gesehen einmal in zehn Jahren vorkommen. Anhand der eigenen Adresse kann ein Naturgefahren-Check durchgeführt werden. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Link
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Strategien gegen Impfmüdigkeit: In Praxen droht Verfall von Impfdosen. FAZ
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